AURO-Katalog "Entwässerungssysteme u. Kiesfangleisten"

1 6 Lieferung und Leistungen erbringen wir, auch in Zukunft, ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Geschäft- und Lieferbedingungen: Abweichungen hiervon gelten nur, soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten selbst dann nicht als vereinbart, wenn auf sie in Bestellung oder sonstiger Korrespondenz verwiesen wird, ohne dass es im Einzelfall eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf. 1. VERTRAGSVERHÄLTNIS Angaben in Angeboten, Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Allfällige Abweichungen unserer Auftragsbestätigung von der Bestellung sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich schriftlich zu rügen. Nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung können Bestellungen von Stammkunden von uns auch mündlich/telefonisch bestätigt werden. 2. PREISE Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Mündlich erteilte/bestätigte Bestellungen gelten als zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aufgegeben. Skonti auf Listenpreise werden von uns immer nur unter der ausdrücklichen Bedingung der vollständigen und fristgerechten Bezahlung aller Rechnungen gewährt. Sämtliche Preisangaben verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. LIEFERUNG Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt Lieferungen ab Werk. Das Abladen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen. Wir sind bemüht, die von uns bekannt gegebenen Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Im Übrigen aber sind unsere Liefertermine, auch wenn diese von uns bestätigt wurden, ohne Gewähr. Liefererschwerungen durch von uns nicht zu vertretende Umstände, einschließlich etwaiger Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Ersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen. 4. WARENÜBERNAHME Ware, welche offensichtlich auf dem Transportweg mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen ist, ist sofort bei Übernahme auf einwandfreien Zustand zu prüfen. 5. WARENLAGERUNG Die Lagerung unserer Waren muss in trockenen, gut durchlüfteten Räumen erfolgen. 6. WARENRÜCKLIEFERUNG Gelieferte Waren können nur nach vorheriger Genehmigung von uns zurückgenommen werden. Distanzhalter werden ausschließlich zu vollen Verpackungseinheiten und in einwandfreiem Zustand akzeptiert. Für beschichtete Nieten, Schrauben und Profile gilt kein Rückgaberecht. Ebenso bei Sonderstanzungen, Kanten-, Anschluss-, Abschluss-, Fugen-, Lüftungs- und jeglicher Art von Sonderprofilen. Profile, die Spuren von Weißrost, Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen, können in keinem Fall zurückgenommen werden. Weißrost kann entstehen, wenn die Profile mit Feuchtigkeit in Verbindung kommen, zum Beispiel durch Niederschlag oder Kondenswasserbildung. Mit Kondenswasser (Schwitzwasser) ist vor allem dann zu rechnen, wenn kaltes Transportgut in warme Räume gebracht wird. Oben angeführte Hinweise sind genau zu beachten, anderenfalls können keine Gewährleistungsansprüche berücksichtigt werden. Die Ausstellung der Gutschrift erfolgt nach Eingang und sorgfältiger Überprüfung der Retourware, abzüglich eine Manipulationsgebühr von 20 % des Warenwertes. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Datenschutzbedingungen DER AURO BEFESTIGUNGSSYSTEME GMBH, FN 00352999T Stand: 24.05.2018 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen binnen 2 % Skonto 14 Tagen/30 Tagen netto ohne Abzug vor Zahlung fällig. Zur Annahme von Wechsel oder Scheck sind wir nicht verpflichtet und erfolgt immer nur zahlungshalber. Alle mit der Einlösung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhen von 8 %–Punkte über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 % p.a. vereinbart. Außerdem ist der Besteller im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet, uns die Kosten der Forderungseintreibung in Höhe der nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und dem Gerichtsgebührengesetz dafür vorgesehenen Kosten und Gebühren zu ersetzen. Der Besteller ist nicht berechtigt Forderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufzurechnen. Ebenso ist der Besteller nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. 8. EIGENTUMSVORBEHALT Unsere Lieferungen erfolgen immer unter dem ausdrücklichen Vorbehalt unseres Eigentums an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Kaufpreisforderung. Der Besteller hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt getrennt von anderer Ware zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen alle Risiken zu versichern. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterzuverarbeiten und/oder zu veräußern. Die Weiterverarbeitung erfolgt für uns und führt nicht zum Verlust unseres Eigentums. Im Falle der Verbindung oder Vermischung mit nicht in unserem Eigentum stehenden anderen Waren entsteht zu unseren Gunsten Miteigentum im Verhältnis der Anteile. Bereits jetzt tritt der Besteller alle seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte entstehen, ebenso wie alte die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche aus Versicherungsverträgen, bis zur Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab. Der Besteller hat eingehende Gelder aus abgetretenen Ansprüchen getrennt von eigenen Geldern zu verwahren und bei Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung unverzüglich an uns weiterzuleiten. Wir nehmen diese Abtretung an und verpflichten uns im Gegenzug, abgetretene Ansprüche nicht vor Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung einzuziehen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller, uns über erste Aufforderung die Käufer der Vorbehaltsware ebenso wie seine Versicherer bekannt zu geben. Es ist dem Besteller untersagt, die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Ansprüche vor vollständiger Bezahlung unserer Kaufpreisforderung zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst anders als hier vereinbart an Dritte zu veräußern. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere unsere Rechtsstellung beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf unser Vorbehaltseigentum sofort zu wiedersprechen. 9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Offene Mängel sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung und unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist wird mit sechs Montagen ab dem Tag der Lieferung begrenzt. Zu Recht erhobene qualitative und quantitative Reklamationen werden von uns entsprechen den bestehenden kaufmännischen Usancen und im Einvernehmen mit unseren Kunden geregelt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Liefervertrags sind jedoch ausgeschlossen. Erfolgt die Lieferung unserer Produkte mit von uns erstellten Montageplänen (Montagerichtlinien und technischen Informationen) sind diese Montagepläne (Montagerichtlinien und technische Informationen) unbedingt von Ihnen zu beachten. Die von uns erstellten Montagepläne (Montagerichtlinien und technische Informationen) werden aufgrund der von Ihnen übermittelten Angaben erstellt. Hierbei erfolgt durch uns keinerlei Überprüfung ob Ihre Angaben richtig sind.

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